Über uns


Unter dem Namen Interessengemeinschaft Bündnerische Konzessionsgemeinden (IBK) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Die IG will

1.  die Interessen der Konzessionsgemeinden gemäss Art. 7 des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG) gegenüber Behörden und Privaten vertreten;

2. die Mitglieder und die Öffentlichkeit informieren;

3. die Koordination der mit ähnlichen Zielen tätigen Institutionen fördern;

4. Ein Forum sein für aktuelle Fragen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Wasserkraft im Kanton Graubünden.

Mitglieder des Vereins können Korporationen, Interessengemeinschaften oder andere Verbindungen von Konzessionsgemeinden gemäss Art. 2 Ziff. 1 der Statuten und auch einzelne Konzessionsgemeinden selber werden, sofern sie nicht Mitglied einer Korporation sind, die ihrerseits bereits Mitglied des Vereins ist.

Der IG Bündner Konzessionsgemeinden gehören aktuell 14 Konzessions-gemeinden bzw. Korporationen an. Sie wird seit November 2022 vom Churer Ingenieur und Juristen Andy Kollegger präsidiert. Im November neu in den Vorstand gewählt wurden zudem Victor Peer von Ramosch und Gian Derungs von Lumbrein.