Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) hat sich innert Frist zum Kantonalen Richtplan Energie vernehmen lassen. Neben einer Erhöhung der von der Wasserkraft künftig erwarteten Energiemengen beantragt die IBK insbesondere die Streichung der im Richtplan vorgesehenen Negativplanung in Bezug auf die Gewässerstrecken.
Die IBK erachtet die auf die einzelnen Gewässerstrecken vorgesehene Negativplanung als gesetzeswidrigen Eingriff in die in Graubünden gemäss Bündner Wasserrecht bei den Gemeinden liegende Wasserhoheit. Sie ist zudem auch sachlich unnötig, müssen doch vor der Realisierung von neuen wie auch bei wesentlichen Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen im Kanton Graubünden eine Vielzahl von gesetzlichen und politischen Hürden überwunden werden. Es werden daher ohnehin nur jene Projekte realisiert, welche diese zahlreichen hohen Hürden überwinden können. Die Beurteilung, ob ein Gewässer künftig genutzt werden kann oder nicht, ist eine derart komplexe Fragestellung, welche unmöglich mit einer Beurteilung in der Schnelle und aus der Ferne abschliessend beantwortet werden kann. Unrealisierbare Projekte werden auch ohne Negativplanung irgendwann gestoppt. Die heutige Praxis bei der Realisierung von Wasserkraftanlagen hat sich bestens bewährt und sollte darum keinesfalls geändert oder sogar behindert werden.
Eine Festlegung, welche Gewässer im Kanton Graubünden künftig genutzt werden können und welche nicht, darf keinesfalls Gegenstand des kantonalen Richtplanes sein, zumal die Wasserhoheit im Kanton Graubünden ausschliesslich bei den Gemeinden liegt. Die Gemeinden müssen autonom über den Schutz oder die Nutzung ihrer Gewässer entscheiden können.
Der vorgesehene kantonale Richtplan Energie hebelt die Wasserhoheit der Gemeinden aus und es stellt sich somit die Frage, ob die Stossrichtung dieses Teiles des kantonalen Richtplans Energie nicht dem Bündner Recht widerspricht.
IG Bündner Konzessionsgemeinden
Andy Kollegger, Präsident
Medienmitteilung vom 15.09.2023 als pdf