-
In Graubünden kommt den Gemeinden im Zusammenhang mit der Nutzung des Wassers durch Wasserkraft eine herausragende Bedeutung zu. Grund dafür ist, dass die nicht nachweislich im Privateigentum stehenden Gewässer (Flüsse, Seen, Bäche) im Eigentum der Gemeinden sind, auf deren Gebiet sie sich befinden (Art. 4 Bündner Wasserrechtsgesetz). Auch wenn der Kanton durch die Heimfälle zusammen…