In Graubünden kommt den Gemeinden im Zusammenhang mit der Nutzung des Wassers durch Wasserkraft eine herausragende Bedeutung zu. Grund dafür ist, dass die nicht nachweislich im Privateigentum stehenden Gewässer (Flüsse, Seen, Bäche) im Eigentum der Gemeinden sind, auf deren Gebiet sie sich befinden (Art. 4 Bündner Wasserrechtsgesetz). Auch wenn der Kanton durch die Heimfälle zusammen mit den Gemeinden Miteigentümer der bestehenden Anlagen wird, verbleibt die Wasserhoheit bei den Gemeinden. Ihnen wird daher auch im Zusammenhang mit der Heimfallstrategie des Kantons eine bedeutende Rolle zukommen.

Seitens der Gemeinden ist die Befassung mit einem Heimfall sehr herausfordernd, weil die meisten Gemeinden sich in der Regel nur alle paar Jahrzehnte mit dem Thema Heimfall auseinandersetzen. Die IBK möchte den Konzessionsgemeinden in dieser für sie überaus wichtigen Sache zur Seite stehen. Die IBK sucht zudem auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Kanton. Eine Bündelung der Kräfte ist auch deshalb dringend angezeigt, weil seitens der Konzessionsnehmer und Stromkonzerne eine Heerschar von Spezialisten im Einsatz steht. Dieses Ungleichgewicht gilt es zu beseitigen. Die Behandlung der parlamentarischen Anfrage Jochum in der Februarsession im Grossen Rat hat gezeigt, dass sich Regierung und der Grosse Rat darin einig sind, dass der Handlungsbedarf ausgewiesen ist und eine enge Zusammenarbeit zwischen Kanton und Konzessionsgemeinden als zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung der Heimfälle anzusehen ist.